Geschwister-Scholl-Grundschule Falkensee

Aktueller Kenntnisstand zum Umgang mit dem Coronavirus

Liebe Eltern,
bereits gestern teilte ich Ihnen anhand der Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg mit, dass ab kommendem Mittwoch (18.03.2020)  in Brandenburg  zur Eindämmung der Corona-Epidemie landesweit in Schulen, vorerst bis zum Ende der Osterferien, kein regulärer Unterricht stattfinden wird, der Schulbetrieb wird ausgesetzt. Die aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums für Jugend, Bildung und Sport hierzu hänge ich an dieses Schreiben an. 
 
Mir liegen zum aktuellen Zeitpunkt (14.03.2020, 15.37 Uhr) keine weiteren, über diese beiden Pressemitteilungen hinausgehenden, Informationen vor. Ich gehe fest davon aus, dass die zuständigen Stellen intensiv an konkreten Durchführungsvorschriften arbeiten.  Hier muss u.a. die angekündigte Notfallbetreuung für festgelegte Personengruppen geklärt werden. 

Sobald mir neue offizielle Informationen vorliegen, gebe ich diese über Email (an Schulelternsprecher, dann Elternsprecher, dann Eltern) und über die Startseite der Homepage unserer Schule an Sie weiter. Heute wurde mir mehrfach beim Einkaufen mitgeteilt 😉, dass die Kette der Mailverteilung in einigen Klassen relativ lange dauert. Daher empfehle ich Ihnen den regelmäßigen Blick auf die Homepage. 
 
Auf der dortigen Startseite wird immer nur der aktuellste Beitrag angezeigt. Da die Informationen im Bedarfsfall schnell hintereinander erfolgen können, bitte ich Sie, unter dem Menüpunkt „Die Schule“ auf „Aktuelles“ zu gehen. Dort werden alle Einträge chronologisch angezeigt.
 
Am Montag und Dienstag ist nach jetzigem Kenntnisstand regulärer Unterricht nach Stundenplan. Diese Zeit werden wir Lehrkräfte auch nutzen, um mit den Kindern ausgiebig zu sprechen. Außerdem werden hier die bereits in Aussicht gestellten Aufgabenpakete für freiwillige und vertiefende häusliche Arbeiten vorbereitet. Am Dienstag haben wir eine Lehrerkonferenz und werden uns dort nochmals explizit hierzu abstimmen. Die Verteilung der Aufgaben regelt die Klassenlehrerin bzw. deren Stellvertreterin, die Fachlehrerinnen leisten Zuarbeiten. Es kann den Kindern bereits persönlich etwas mitgegeben werden, aber es können auch Aufgaben per Maliverteiler versandt werden. Ich gehe davon aus, dass die Schülerinnen und Schüler am Dienstag viele Arbeitsmaterialien mit nach Hause nehmen, bedenken Sie demnach bitte, dass die Mappen ungewöhnlich schwer sein könnten. 
 
Mich erreichen Anfragen, ob die ab Mittwoch terminierten Einschulungsuntersuchungen und -gespräche an unserer Schule stattfinden können. Diese Entscheidung liegt nicht in meinem Verantwortungsbereich. Hierzu werde ich mich am Montag mit den Entscheidungsträgern abstimmen und die dort getroffenen Festlegungen (sobald möglich) auf der Homepage veröffentlichen. 
 
Ich bitte Sie außerdem, folgende Information vom 12.03.2020  zum Umgang mit Rückkehrern/Rückkehrerinnen aus Risikogebieten zwingend zu beachten
Alle Schülerinnen/Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft, die aktuell oder seit dem 01.03.2020 in den letzen vierzehn Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind (Abgleich der Risikogebiete über die Internetseiten des Robert-Koch-Institus), bleiben aufgrund der Inkubationszeit vorsorglich vierzehn Wochentage ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu Hause. 
Daher
  • müssen Eltern die Schulleitung unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, wenn ihr Kind aufgrund eines zurückliegenden Aufenthalts in einem Risikogebiet vierzehn Wochentage zu Hause bleiben wird.
  • müssen Eltern der Schulleitung den Zeitpunkt der Rückkehr und das Risikogebiet mitteilen.
  • bedarf es keiner darüber hinausgehenden Entschuldigung.
  • bleiben Kinder, die während des vierzehntägigen Aussetzens des Schulbesuchs einschlägige Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen zeigen, weiterhin zu Hause. Die Eltern lassen dies bei einer Ärztin/einem Arzt unverzüglich abklären und informieren die Schulleitung. 
 
Ich kann nur erahnen, welche Herausforderung es für die Elternhäuser darstellt, die Betreuung der Kinder ab Mittwoch organisieren zu müssen. Hierbei kann ich Sie leider nicht entlasten. Zusagen kann ich Ihnen aber, dass ich Sie umgehend über alle offiziellen Neuigkeiten informiere. 
 
Ich wünsche Ihnen  einen angenehmen Restsamstag – die Sonne meint es heute zum Glück sehr gut mit uns!
 
Herzlichst
 
Ihre K. Scheibe (Rektorin)

 

Grundschule Geschwister-Scholl
An der Lake 25

14612 Falkensee


E-Mail schollgrundschule@falkensee.de

Tel      03322 254680

Mob.   +4915114612018

www.gsg-falkensee.de


*Diese E-Mail-Adresse ist ausschließlich für den Versand einfacher Mitteilungen bestimmt. Der elektronische Rechtsverkehr wird ausschließlich unter www.falkensee.de eröffnet.


Pressemitteilung Nr. 36/2020 vom 13.03.2020 des MBJS
 
Brandenburg setzt Schul- und Kitabetrieb aus
 
Die brandenburgische Landesregierung hat im Rahmen einer Sondersitzung die Aussetzung des Schulbetriebs ab Mittwoch, 18. März 2020, beschlossen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat sich auf die Einstellung des Betriebs von Schulen, von Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung (einschließlich Internate und Wohnheime) vorbereitet und entsprechende Regelungen getroffen.
 
Bildungsministerin Britta Ernst: Kinder und Jugendliche sind nicht besonders gefährdet. Es geht bei diesen Maßnahmen um die Reduzierung sozialer Kontakte. Die Lehrkräfte werden die Kinder und Jugendlichen direkt oder im Rahmen der bestehenden Netzwerke digital mit Aufgaben versorgen. Die Abiturprüfungen werden auch in 2020 abgelegt werden können.“
 
Die Aussetzung des Schulbetriebs bedeutet, dass Lehrkräfte weiterhin in den Schulen arbeiten, um beispielsweise über bestehende Netzwerke und die Nutzung der Schulhomepage eine Beschulung zu Hause vorzubereiten. Für die Abiturprüfungen 2020 können die vorgesehenen Termine oder alternativ die Nachschreibetermine genutzt werden.
 
Die Bundesländer stellen mit Beschluss der Kultusminister durch flexible Regelun- gen (z.B. mehrere Nachschreibetermine) sicher, dass alle Schülerinnen und Schü- ler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr errei- chen können. Die Länder anerkennen gegenseitig das Abitur 2020.
 
Der Probeunterricht zum Ü7-Verfahren ist abgeschlossen und nicht gefährdet.
 
Für die Förderschulen (für Kinder, die schwerstmehrfach behindert sind und für Kin- der mit Förderbedarf „geistige Entwicklung“) werden Lösungen für notwendige Betreuung gesucht.
 

Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung ist ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Das heißt, die Buchausgabe, der Ausstellungsverkehr und Veranstaltungen sind vorerst eingestellt.

 
Außerdem sind alle staatlichen Lehrkräftefortbildungen im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 19. April 2020 abgesagt worden. Das LISUM hat den Fortbildungsbetrieb bereits eingestellt.
 
Das MBJS empfiehlt allen Jugendbildungsstätten und anerkannten Weiterbildungs- einrichtungen, den anerkannten Heimbildungsstätten sowie den anerkannten Lan- desorganisationen der Weiterbildung, sich an den für Schulen und Kitas geltenden Vorgaben zu orientieren. Das kann die zeitweilige Schließung für den öffentlichen Publikumsverkehr und damit die Absage alle Veranstaltungen, Bildungsangebote und sonstigen Angebote bedeuten.
Außerdem hat das Ministerium den Landessportbund Brandenburg gebeten, seinen Mitgliedsorganisationen (Sportvereine, Landessportfachverbände, Stadt- und Kreissportbünde) zu empfehlen, den Wettkampf- und Spielbetrieb bis auf weiteres komplett einzustellen sowie den Trainingsbetrieb unter Berücksichtigung der vom RKI und der BZgA gegebenen Hinweise auf das absolut notwendige Maß zu be- schränken.
 
Einige Sportvereine und Landessportfachverbände im Sportland Brandenburg ha- ben bereits reagiert. Bei drei der vier größten Mitgliedsverbände des Landessport- bundes (Fußball-Landesverband, Märkischer Turnerbund, Handball-Verband) gibt es eine Spielpause, der Brandenburgische Volleyball-Verband hat seine Saison vor- zeitig beendet. Zahlreiche weitere Sportveranstaltungen, wie Talentiaden, Mitgliederversammlungen von Vereinen oder Verbänden o.ä. wurden bereits abgesagt
bzw. verschoben.
Die Allgemeinverfügungen des MSGIV für den Umgang mit dem Coronavirus gelten selbstverständlich auch für diese Organisationen. 

Dieser Artikel ist vom 14.03.2020

Weitere Beiträge

Klassenfahrt der Klasse 6a

Artikel vom 17.05.2023

Einschulung 2021

Artikel vom 07.08.2021

Unwetterwarnung 17.02.22

Artikel vom 16.02.2022