Liebe Eltern,
nun liegen mir auch detaillierte Informationen des Ministeriums (MBJS) vor, die ich Ihnen vorwiegend in Form von wörtlichen Zitaten übermitteln möchte. Ich gebe auch die Informationen zu höheren Klassenstufen und anderen Schulformen weiter. Die für unsere Grundschule relevanten Informationen habe ich zu Ihrer besseren Übersicht „fett gesetzt“ – die kleinen Layoutabsonderheiten entstehen leider manchmal beim Kopieren.
„Umsetzung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“
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die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 15. April 2020 unter anderem auf Folgendes verständigt:
„Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet.
Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.
Ab dem 4. Mai 2020 können prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklas- sen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden.
Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wiederaufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.“
Für die Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft bedeutet dies:
1. Ab 20. April 2020 werden die Prüfungen für das schriftliche Abitur zu den bekannten Terminen durchgeführt.
An den Grundschulen ist vorgesehen, die Jahrgangsstufe 6 wieder zu unterrichten.
In der 17. Kalenderwoche soll es Informationen des MBJS zu Einzelheiten für die sukzessive Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebs ab dem 27. April 2020 geben.
Mit freundlichen Grüßen
K. Scheibe
Dieser Artikel ist vom 17.04.2020
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