Geschwister-Scholl-Grundschule Falkensee

Maskenpflicht

Sehr geehrte Eltern,

folgende, am 11.08.2020 beschlossene Änderungen  der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg
(SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – SARS-CoV-2-UmgV) gelten nun:

Es besteht ab sofort die Plicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Innenbereichen der Schule für alle Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr. Im Unterricht und bei sonstigen pädagogischen Angeboten muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ebenso nicht auf dem Schulhof. 

Beim morgendlichen Eintreffen lässt sich eine stärkere Durchmischung der Klassen nicht verhindern. Zum Infektionsschutz aller an Schule Beteiligten, erweitere ich daher die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung auf die Zeit vom morgendlichen Betreten des Schulgeländes bis zum morgendlichen Einlass in das Schulgebäude.

Pädagogisches Personal, sonstiges Personal und die Schulleitung muss in den Lehrerzimmern, Vorbereitungsräumen und Büros keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hier gilt die Abstandsregelung von 1,5 m uneingeschränkt.

Liebe Eltern, Ihre Kinder benötigen daher ab morgen verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung in den benannten Bereichen, um den Infektionsschutz noch weiter zu erhöhen. Bitte schicken Sie in der Schultasche auch gleich Ersatz mit, wenn mal eine Maske abhanden gekommen ist oder verschmutzt wurde. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

An dieser Stelle bedanke ich mich auch ausdrücklich dafür, dass bereits fast alle Schülerinnen und Schüler seit Montag auf freiwilliger Basis die Mund-Nasen-Bedeckung bereits getragen haben. Super!

Mit sonnigen Grüßen aus dem heißen Büro

K. Scheibe

Rektorin

 

 

 

Dieser Artikel ist vom 12.08.2020

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