Liebe Eltern,
der nachfolgenden Pressemitteilung ist nun auch folgende Festlegung zur Mund-Nasen-Bedeckung zu entnehmen, nach der wir ab dem 16.12.2020 in der Schule handeln müssen:
„Mit Inkrafttreten der Änderungen zur Eindämmungsverordnung ab 16. Dezember müssen Schülerinnen und Schüler ab der 1. Jahrgangsstufe sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung, außer im Sportunterricht tragen. Im Außenbereich sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 davon allerdings befreit. … Den Schülerinnen und Schülern ist es zudem gestattet, während des Stoßlüftens in den Klassenräumen die Mund-Nasen-Bedeckung vorrübergehend abzunehmen.“ (14.12.2020: Gemeinsam gegen Corona: Lockdown ab Mittwoch, Pressestelle Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg)
Bitte besprechen Sie diese neue Regelung mit Ihren Kindern. Selbstverständlich belehren wir die Schülerinnen und Schüler in der Schule entsprechend. Auch diese neue Herausforderung werden wir zusammen bewältigen!
Mit freundlichen Abendgrüßen
K. Scheibe
Rektorin
Dieser Artikel ist vom 14.12.2020
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