Geschwister-Scholl-Grundschule Falkensee

Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 29. Januar 2021

Liebe Eltern,

um 17.01 Uhr erreichten mich nun die erwarteten Informationen zur Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 29. Januar 2021 seitens des MBJS. Diese Festlegungen basieren auf der vierten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die heute in Brandenburg verabschiedet wurde:

Die Schülerlinnen der Grundschulen werden in jedem Fall bis zum 22. Januar 2021 distant unterrichtet.
Unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens wird in der dritten Kalenderwoche entschieden, ob der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab dem 25. Januar 2021 im Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen werden kann. Dann werden die Schulen informiert. Die Organisation des Wechselunterrichts obliegt dem für Bildung zuständigen Ministerium.
Die Übergangsverfahren in den Jahrgangsstufen 5 und 7 werden bis auf Weiteres wie geplant organisiert.
Die Winterferien finden wie geplant statt.
Soweit die Sitzungen schulischer Gremien nicht aufschiebbar sind und nicht in anderen Formaten (Telefon- oder webbasierte Konferenzformate) organisiert werden können, gewährleisten die Schulleiterlinnen die strikte Einhaltung der Hygieneregeln und der Eindämmungsverordnung bei den Präsenzveranstaltungen.
Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse organisieren die Schulleitungen unter Berücksichtigung der Eindämmungsverordnung und des Hygieneplans. Das ggf. persönliche Abholen der
Zeugnisse kann nur in durch die Schule bestimmten Zeitfenstern zur Vermeidung von Kontakten erfolgen.
Außerdem werden in dem Schreiben nochmals die Vorgaben für den Sportunterricht im Freien und für den Musikunterricht festgelegt. Darüber informiere ich Sie, wenn wir in der letzten Woche vor den Winterferien wirklich ins Wechselmodell gehen sollten.
Die Notbetreuung wird mindestens bis zum 29. Januar 2021 weitergeführt, ab dem 25. Januar 2021 gegebenenfalls nur noch für die SchülerInnen nach Maßgabe der Eindämmungsverordnung während der Tage, an denen sie nicht den im Wechselmodell organisierten Präsenzunterricht besuchen. Die Notbetreuung wird während der Unterrichtszeit weiterhin von den Grundschulen organisiert. Die dafür festgelegten und bereits kommunizierten organisatorischen Grundsätze bleiben bestehen und müssen weiterhin beachtet werden.

Ich bedanke mich im Namen meines gesamten Teams für die wirklich vertrauenvolle Zusammenarbeit mit Ihnen, auch in dieser für uns alle sehr herausfordernden Zeit. Bisher ist es uns dadurch gut gelungen, im Bedarfsfall gemeinsam gute Lösungen für Ihre Kinder zu finden. Bitte scheuen Sie sich auch in Zukunft nicht, bei Problemen, Fragen und Sorgen die Klassen- und Fachlehrerinnen Ihres Kindes anzusprechen. Sollte es um größere Problemlagen gehen oder kommen übergreifende Fragen auf, können Sie sich natürlich auch weiterhin an mich wenden. Im Staatlichen Schulamt Neuruppin wurde für darüber hinaus notwendige Nachfragen zum Schulbesuch während der Zeit der Schulschließungen eine zentrale Ansprechstelle geschaffen: Herr Junker (Sven.Junker@schulaemter.brandenburg.de).

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein erholsames Wochenende
K. Scheibe
Rektorin

Dieser Artikel ist vom 08.01.2021

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