Geschwister-Scholl-Grundschule Falkensee

Schulorganisation ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern,
ich hoffe, dass Sie und Ihre Familien glückliche Ostertage verleben konnten.
Am Montag hat die Landesregierung Brandenburgs Festlegungen für die Schulzeit nach den Osterferien getätigt, über die wir in einem Organisationsschreiben des MBJS in Kenntnis gesetzt wurden. Wer alle Details lesen möchte, kann dies weiterhin auf der MBJS-Seite unter „Corona aktuell“ tun, dort findet sich in der rechten Menüleiste auch das neue Organisationsschreiben. Hier stelle ich Ihnen nur die aktuell wichtigen Schlussfolgerungen für unsere Schule vor:

Sofern im Einzelfall keine Allgemeinverfügung des Landkreises die Sachlage anders regelt, besuchen die Schülerinnen und Schüler (SuS) der Grundschule weiterhin die Schule im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht. An der GSG gilt demnach weiterhin das bekannte Wechselmodell im Wochenwechsel von A-Gruppe und B-Gruppe mit voll umfänglicher Stundentafel sowie die zusätzliche Absicherung der Notbetreuung während der Unterrichtszeit im Distanzlernen bei nachgewiesenem Anspruch.
Die Eltern entscheiden darüber, ob die SuS am Präsenzunterricht teilnehmen. Dabei bleibt die Pflicht zur Teilnahme am Distanzlernen unberührt. Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule formlos darüber, dass das Kind nicht am Pränsenzunterricht teilnehmen wird, diese Entscheidung bezieht sich immer auf die gesamte Schulwoche. Die Information erfolgt bitte jeweils spätestens bis Montag um 7.40 Uhr. Die Lehrerinnen sollen soweit möglich diese SuS mit Aufgaben versorgen, damit sie sich die Präsenzunterrichtsinhalte selbst aneignen können. Der Verzicht auf die Teilnahme am Präsenzunterricht umfasst auch den Verzicht auf die Hortbetreuung in dieser Zeit.
In der Schule werden weiterhin alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt, damit in den Lerngruppen im Rahmen des Möglichen Abstand gehalten werden kann. Es ist weiterhin auf die räumliche Trennung von Notbetreuungsgruppen und Präsenzgruppen zu achten.
Die bisherigen Regelungen für den Sport- und Musikunterricht gelten weiterhin, Schulfahrten bleiben untersagt.
Die SuS sollen zweimal pro Präsenzwoche mit einem Selbsttest zu Hause getestet werden. Ab dem 19.04.2021 gilt eine entsprechende Selbsttestpflicht für alle Personen, die in der Schule sind. Ich warte noch auf genaue Details und informiere Sie anschließend. Für die kommende Präsenzwoche vom 12.04.2021 – 18.04.2021 gilt eine Einzelorganisation bezüglich der Selbsttestungen, über die ich Sie heute per Mail informiert habe.
Die Ihnen bereits mitgeteilten Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz bleiben bestehen.

Stand der Information: 09.04.2021, 12.30 Uhr! 😉

Nun hoffe ich sehr, dass es nicht noch zu Änderungen kommt und verbleibe mit herzlichen und sonnigen Grüßen aus der Schule

K. Scheibe
Rektorin

Dieser Artikel ist vom 09.04.2021

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