Geschwister-Scholl-Grundschule Falkensee

Notbetreuung

Liebe Eltern,

der Pressemitteilung der Staatskanzlei und den aktuellen Änderungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg können Sie entnehmen, wer antragsberechtigt zur Notbetreuung ab dem 04.01.2021 ist und wo die Zuständigkeit der Antragsverfahrens liegt. Bitte beachten Sie die dargelegten Ausnahmeregeln für Personen, die im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind, auch hinsichtlich der Jahrgänge 5 und 6.

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.690521.de

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8940

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3__sars_cov_2_eindv

Ich melde mich bei Ihnen per Homepage und Mailverteiler, sollten mir weitere Details vorliegen. Bitte nutzen Sie zur Information über das Antragsverfahren auch die Internetseite des Landkreises Havelland.

Wir sind ab 04.01.2021 auch auf die Notbetreuung vorbereitet. Für diese ist die Schule in der Unterrichtszeit des Kindes (mit geprüftem Anspruch für Kinder der Jahrgänge 1 – 4 sowie gemäß Ausnahmeregelung für einzelne Kinder der Jahrgänge 5 und 6) zuständig. Ich gehe davon aus, dass wir weitere Informationen erhalten. Aktuell (Sachstand heute) erwarte ich Folgendes: Die Notbetreuung in der Schule beginnt um 8.00 Uhr (die Kinder kommen wie üblich um 7.50 Uhr). Am Ende der schulischen Notbetreuung gehen sie zum individuellen Abschluss der Unterrichtszeit des Tages entweder nach Hause oder zur weiteren Notbetreuung in den Hort. In der Schule findet in der Zeit der Notbetreuung die Arbeit an den Aufgaben des Distanzunterrichts statt. Daher bringen die betreffenden Kinder bitte ihre gesamten Materialien für diese Arbeit mit zur Notbetreuung in der Schule (ein Materialaustausch ist aus Hygienegründen nicht möglich). Die bekannten und strengen Hygienemaßnahmen gelten auch in der Notbetreuung der Schule. Mund-Nasen-Bedeckung muss im Innenbereich der Schule (Ausnahme Stoßlüftung im Unterrichtsraum) und von den Kindern der Jahrgänge 5 und 6 auch in den Hofpausen getragen werden. Ich bitte darum, dass beim morgendlichen Ankommen alle Kinder MNB tragen, da hier eine Vermischung der unterschiedlichen Gruppen nicht zu vermeiden ist.

Ich wünsche Ihnen einen zauberhaften 4. Advent!

K. Scheibe
Rektorin

Dieser Artikel ist vom 20.12.2020