Artikel vom 13.03.2022
Seit mehreren Jahren nehmen immer zwei unserer Klassen am Projekt ‘Klasse: Kunst für Brandenburg‘ des Verbandes der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. teil, welches vom Land gefördert wird. Dies ist ein Kooperationsprogramm von anerkannten Kunstschulen und Grundschulen zur ästhetisch-kulturellen Bildung. Derzeit werden im Land Brandenburg rund 500 Schüler*innen in 23 Kunstklassen an 10 Grund- und Förderschulen in Kooperation mit Kunstschulen unterrichtet. Unsere Geschwister-Scholl-Grundschule ist von Anfang an mit dabei und kooperiert dabei sehr erfolgreich mit dem Creativen Zentrum „Haus am Anger“.
Artikel vom 05.03.2022
Liebe Eltern,
ich möchte nochmals an zwei organisatorische Veränderungen in der kommenden Woche erinnern:
Ab Montag (07.03.22) wird wieder nur dreimal in der Woche getestet: Montag, Mittwoch und Freitag. An diesen Tagen ist die Vorlage des Nachweises über das tagesaktuell negative Testergebnis Zugangsvoraussetzung zum Schulgebäude und zum Präsenzunterricht.
Die Präsenzpflicht gilt ab Montag, dem 07.03.22, wieder für alle Jahrgänge.
Mit sonnigen Grüßen
Kristina Scheibe
Rektorin
Artikel vom 17.02.2022
Liebe Eltern,
das Staatliche Schulamt Neuruppin informierte uns gerade darüber, dass für Freitag keine Unwetterwarnung vorliegt (s.u.). Somit ist die Regelung, die Entscheidung zur Teilnahme am Präsenzunterricht aufgrund der Unwetterwarnung den Eltern zu überlassen (gemäß VV- Schulbetrieb), für morgen hinfällig.
Artikel vom 16.02.2022
Liebe Eltern,
anliegend finden Sie den Link zur Pressemitteilung des MBJS zur Unwetterwarnung.
Mit freundlichen Grüßen
K. Scheibe
Rektorin
Artikel vom 16.02.2022
Ich habe folgende Informationen seitens der Staatlichen Schulamtes und des MBJS hierzu erhalten und bitte um Beachtung:
„Da die Entwicklung der Sturmsituation in Brandenburg nicht absehbar ist und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler oberste Priorität hat, wird die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler für Donnerstag, 17. Februar 2022 ausgesetzt. Das Fernbleiben gilt in diesem Fall grundsätzlich als entschuldigt.“